Besitz & GIS
GIS — die Gemeindeimmobiliensteuer in Südtirol
Warum in Südtirol die GIS statt der IMU gilt, wer sie festlegt, wie die Hauptwohnung behandelt wird und welche Fristen gelten.
Was ist die GIS?
In Südtirol wird für den Immobilienbesitz nicht die gesamtstaatliche IMU erhoben, sondern die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS, italienisch: imposta municipale immobiliare, IMI). Sie wurde mit Landesgesetz Nr. 3/2014 eingeführt und ersetzt seit 2014 die staatlichen Steuern IMU und TASI in Südtirol vollständig. Verwaltet und eingehoben wird die GIS von den Gemeinden.
Wer legt die Höhe fest?
Den Rahmen gibt das Landesgesetz vor; die konkreten Steuersätze und Freibeträge beschließt jede Gemeinde selbst durch Verordnung und Beschluss. Die Belastung kann deshalb von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Die aktuellen Steuersätze aller Gemeinden veröffentlicht die Autonome Provinz Bozen.
Wer zahlt?
Die GIS knüpft an das Eigentum oder bestimmte dingliche Nutzungsrechte an einer Immobilie in Südtirol an. Bemessen wird sie auf Grundlage des Katasterwerts, der aus dem Katasterertrag (rendita catastale) abgeleitet wird.
Die Hauptwohnung
Als Hauptwohnung gilt nur die Immobilie, in der der Steuerpflichtige und seine Familie den meldeamtlichen Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt haben. Besitzt eine Familie mehrere Wohnungen, wird nur eine als Hauptwohnung anerkannt. Für die Hauptwohnung ist eine begünstigte Behandlung vorgesehen (ermäßigter Satz bzw. Freibetrag); die genauen Werte legt die jeweilige Gemeinde fest.
Zahlungsfristen
Die GIS wird in zwei Raten gezahlt:
| Zahlung | Grundtermin |
|---|---|
| erste Rate (Anzahlung) | 16. Juni |
| zweite Rate (Saldo) | 16. Dezember |
Fällt ein Termin auf einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Wo prüfe ich meinen konkreten Satz?
Weil Steuersätze und Freibeträge je Gemeinde festgelegt werden, ist für den eigenen Fall die Verordnung bzw. der Beschluss der eigenen Gemeinde maßgeblich. Die Autonome Provinz Bozen veröffentlicht dazu eine Übersicht der Steuersätze aller Gemeinden.
Stand & Hinweis: Stand 23.07.2026. Allgemeine Information, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für die tatsächliche Zahlung sind der Beschluss der eigenen Gemeinde, die Katasterdaten und die persönliche Rechtsposition maßgeblich.